Renten und Gerechtigkeit Der KDFB für die "Mütterrente"
Für höhere Anrechnung von Erziehungszeiten
Forderungen des KDFB
Die Lebensleistung von Müttern, die vor 1992 ihre Kinder zur Welt brachten, muss bei der Rente mit drei Entgeltpunkten pro Kind genauso bewertet werden wie die Erziehungsarbeit jüngerer Frauen. Dem KDFB ist diese Anerkennung so wichtig, weil diese Mütter oftmals auf eine eigene Berufsausübung verzichtet oder diese erheblich reduziert haben zugunsten von Pflege-, Erziehungs- und Familienarbeit. Denn: Als ihre Kinder klein waren, hat es öffentliche Kinderbetreuung im heute üblichen Umfang nicht gegeben. Und: In ihrer Lebensplanung vertrauten diese Frauen auf die damalige Rechtslage der Hinterbliebenenversorgung.
Frauen, die die Sorge um die Familie stets in den Vordergrund stellten, dürfen im Alter nicht zu den Verliererinnen der Gesellschaft werden und unter Altersarmut leiden. Das ist ein zentrales Anliegen des KDFB.
Der KDFB setzt sich seit Jahren politisch für die höhere Anrechnung von Erziehungszeiten in der Rente für vor 1992 geborene Kinder ein. Wer Kinder erzieht und pflegt, leistet einen immens wichtigen Beitrag für die Gesellschaft – unabhängig von einem Stichtag. Vielmehr hält es der KDFB für eine Frage der Generationengerechtigkeit, dass auch die Lebensleistung vieler älterer Mütter anerkannt wird.
Bisherige Aktionen und Erfolge
Die bisherigen Erfolge hat der KDFB bundesweit zusammen mit anderen Organisationen durchgesetzt – auch dank des großen Engagements der Mitglieder Im Sommer 2012 hatte der KDFB gemeinsam mit der Katholischen Frauengemeinschaft Deutschland (kfd) über 202.000 Unterschriften für die „Mütterrente“ an Bundesministerin von der Leyen übergeben. Pünktlich zum Muttertag am 12. Mai 2013 startete eine bundesweite Postkartenaktion „Bekommt Ihre Mutter, was sie verdient?“, die sich an Politikerinnen und Politiker im Vorfeld der Bundestags- und Landtagswahlen richtete. Viele KDFB Mitglieder und Zweigvereine des Diözesanverbandes Augsburg forderten Bundes- und Landtagskandidaten/innen auf, sich für eine gleiche Bewertung von Erziehungsleistungen bei der Rente einzusetzen – mit drei Entgeltpunkten pro Kind, unabhängig vom Geburtsdatum. In Folge nahm sogar die CDU die Rentenerhöhung für Mütter, die vor 1992 ihre Kinder zur Welt brachten, in ihr Wahlprogramm auf und die neue Bundesregierung setzte die Weichen. Die Mütter mit Kindern, die vor 1992 geboren wurden, erhielten ab 1.1.2014 einen Rentenpunkt mehr je Kind rückwirkend zum 1.7.2014 ausbezahlt. Auf dem KDFB Bundesausschuss im März 2016 und forderten die Frauenbund-Frauen einen dritten Rentenpunkt und damit die Gleichbehandlung aller Mütter in der Rente. Diese Aktion erwirkte zumindest einen Teilerfolg: Seit 2019 gibt es 2,5 Rentenpunkte pro Kind, das vor 1992 geboren wurde, also einen halben Rentenpunkt mehr.
Aktionen der KDFB Zweigvereine für die Mütterrente
Mehr Rente für die Mütter beim Sommerfest gefeiert
Ein Hoch auf den zweiten Rentenpunkt für Mütter
KDFB-Frauen feiern den zweiten Rentenpunkt für Mütter mit einem Sektempfang in Grünenbach und Ebratshofen weiterlesen »
380 Postkarten für Dobrindt und Aigner
Öffentlichkeitswirksam nutzten die KDFB Frauen des Bezirkes Weilheim mit ihren Bezirksleiterinnen Christine Lang und Annelies Röhrner und Frauen des Zweigvereines Diessen den CSU-Stammtisch in Peißenberg im Juni, um auf die Aktion des KDFB zur Rentengerechtigkeit aufmerksam zu machen. weiterlesen »
132 Postkarten an Abgeordnete übergeben
Der Zweigverein St. Peter und Paul in Kaufbeuren sammelte für die Aktion "gerechte Mütterrente" 132 Postkarten, die im September von Maria Zobel und Josefa Spies an Margarete Bause, MdL (Die Grünen) und an Stefan Stracke, MdB (CSU) übergeben wurden. weiterlesen »
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