Neues Gesetz zur Brückenteilzeit
„Das ist ein wichtiger Schritt, der die Gefahr der Teilzeitfalle vor allem für Frauen verringert. Denn 80 Prozent der Teilzeitbeschäftigten sind Frauen. Bisher sah das Teilzeitrecht lediglich den Anspruch auf unbegrenzte Teilzeitarbeit vor. Das ist mit dem Risiko verbunden, dauerhaft in Teilzeit bleiben zu müssen“, so KDFB-Vizepräsidentin Marianne Bäumler. „Mit der Brückenteilzeit wird es Frauen (und Männern) besser ermöglicht, in Phasen ihres Lebens mehr Sorgearbeit oder ehrenamtliches Engagement übernehmen zu können, ohne dadurch einem erhöhten Altersarmutsrisiko ausgesetzt zu sein.“ Der Entwurf von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil sieht vor, dass das Teilzeit und Befristungsgesetz (TzBfG) um einen Rechtsanspruch auf zeitlich begrenzte Teilzeit ergänzt wird. Dieser Anspruch soll ab 1. Januar 2019 dazu führen, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach einer Teilzeitphase, die mindestens ein Jahr und höchstens fünf Jahre dauert, wieder zu ihrer vorherigen Arbeitszeit zurückkehren können. Das Gesetz soll für Unternehmen mit mindestens 45 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gelten. „Hier wäre aus unserer Sicht ein uneingeschränkter Rechtsanspruch auch für kleinere Unternehmensgrößen wünschenswert gewesen“, fasst Marianne Bäumler zusammen.
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